Auseinandersetzung mit dem deutschen Kommunismus (2014)

Rüdiger Thomas
Zur Auseinandersetzung mit dem deutschen Kommunismus
in der Bundeszentrale für Heimatdienst
Eine kritische Sondierung im Umfeld des KPD-Verbots

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I. Antikommunismus – Polemische Formel oder Analytische Kategorie?
Wer die Literatur zum Antikommunismus betrachtet, stößt auf eine irritierende Erkenntnis. Der Begriff ist durchweg negativ konnotiert, doch kein Autor macht sich die Mühe, ihn zu definieren.1 Antikommunismus wird oft nur als Bedrohungsvorstellung wahrgenommen, die affektive gesellschaftliche Abwehrreaktionen hervorruft. So entsteht der Eindruck, dass jede Form von Kritik an theoretischen Kommunismuskonzepten oder an der Realität kommunistischer Parteiregime als antikommunistisch diskreditiert wird und damit unter den Verdacht polemischer Zuspitzung oder propagandistischer Abwehrreaktion gerät.
Grundlegend sollte zwischen einem propagandistischen und einem rationalen Antikommunismus unterschieden werden2, sinnvoller wäre es für eine tatsachengestützte diskursive Form des Antikommunismus den wertfreien Begriff der Auseinandersetzung zu verwenden. Auseinandersetzung heißt „Kenntnis, Prüfung und gegebenenfalls begründete Ablehnung“3. Als geistige Auseinandersetzung würde dann die kritische Beschäftigung mit den Ausprägungen kommunistischer Ideologie bezeichnet, während die Kritik parteikommunistischer Systeme als politische Auseinandersetzung zu rubrizieren wäre. Wo Beziehungen zwischen Ideologie und Politik reflektiert werden, wäre ‚geistig-politische Auseinandersetzung‘ angemessen. Für einen durch Bedrohungsvorstellungen bestimmten propagandistischen Antikommunismus wäre ebenso wie für offensive politische Polemik gegen kommunistische Systeme, die auf deren Beseitigung abzielen, ‚Bekämpfung des Kommunismus‘ sinnvoll. Erst eine solche begriffliche Differenzierung könnte den pauschalen Eindruck vermeiden, dass jede kritische Reaktion auf den Kommunismus unter Ideologieverdacht gestellt und pejorativ wahrgenommen würde.
________________________________________________                                                                                          1 Körner („Die rote Gefahr“) grenzt seine Studie im Untertitel auf „antikommunistische Propaganda“ ein. Korte (Instrument Antikommunismus) legt mit seinem Buchtitel nahe, dass der Antikommunismus in seiner Benutzung zu politisch-instrumentellen Zwecken in den Blick genommen wird. Wippermann (Heilige Hetzjagd) thematisiert „Eine Ideologiegeschichte des Antikommunismus“.
2 Vgl. Thomas, Antikommunismus zwischen Wissenschaft und politischer Bildung, S. 277. Anregend ist der Vorschlag von Andreas Wirsching, der idealtypisch einen ideologischen, einen funktionalen und einen empirischen Antikommunismus unterscheidet. Zitiert nach: Boris Spernol: Der Giftschrank der Geschichte, in: taz vom 8. 11. 2011.
3 Gollwitzer, Die geistige Auseinandersetzung mit dem Kommunismus, S. 289.

[124 Rüdiger Thomas]

Die frühe Geschichte des Antikommunismus in der Bundesrepublik kann nur dann differenziert analysiert werden, wenn sie zwischen einer propagandistisch motivierten Bekämpfung des Kommunismus und einer geistig-politischen Auseinandersetzung unterscheidet. Diese Einsicht vermittelt die Geschichte der Bundeszentrale für Heimatdienst ebenso wie die Gründungsgeschichte des fünf Jahre später etablierten Ostkollegs.

II. Ausprägungen des Antikommunismus in der Formierungsphase des Kalten Krieges
Spätestens seit der Zwangsvereinigung von KPD und SPD im April 1946 zeichnete sich in der SBZ eine Entwicklung ab, die eine exponierte Herausforderung durch den Sowjetkommunismus im besetzten Deutschland und mit dem Beginn des Kalten Krieges ein Jahr später auch eine globale Ost-West-Konfrontation manifestierte.
Es waren zunächst private Organisationen, wie die 1948 formierte ‚Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit‘ (KgU)4 und der wenige Tage nach dem Beginn des Korea- Krieges Ende Juni 1950 unter maßgeblichem Einfluss des ehemaligen Antikommunismus-Propagandaexperten aus dem Goebbels-Ministerium, Werner Taubert5, gegründete ‚Volksbund für Frieden und Freiheit‘ (VFF)6, die sich gegen die Repressalien in der SBZ auch mit Mitteln der Untergrundarbeit richteten und dabei nicht nur durch die Bundesregierung, sondern auch von der CIA verdeckt gefördert wurden. Eine von deutscher Seite offiziell unterstützte antikommunistische Propaganda war in den ersten Nachkriegsjahren zunächst nicht zulässig, da die alliierten Vereinbarungen eine Kritik an den Besatzungsmächten unter Zensurvorbehalt gestellt hatten. So erschienen wichtige antikommunistische Bücher wie George Orwells ‚Farm der Tiere‘ oder der von desillusionierten ehemals kommunistischen Intellektuellen geschriebene Sammelband ‚Ein Gott, der keiner war‘ zunächst ausschließlich in Schweizer Verlagen. Auch die erste Auflage von I. M. Bocheńskis ‚Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat)‘ wurde 1950 noch im Berner Francke Verlag publiziert.
Spätestens nach der Berlin-Blockade 1948/49 waren solche Beschränkungen allerdings obsolet geworden, und die amerikanische Besatzungsmacht ermutigte die Deutschen sogar, sich entschieden mit der kommunistischen Bedrohung auseinanderzusetzen. Diese Aufgabe wurde nicht nur als Auftrag an Parteien und gesellschaftliche Organisationen verstanden. In den Anfangsjahren instrumentalisierte vor allem Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) den Antikommunismus wahlstrategisch auch zur Bekämpfung der SPD: „Die SPD nannte er immer wieder in einem Atemzug mit der KPD und bezeichnete – den Unterschied zwischen beiden politischen Organisationen genau kennend – sie als ‚totalitär ausgerichtete Parteien‘“7.
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4 Vgl. Merz, Kalter Krieg als antikommunistischer Widerstand.
5 Zu Taubert: Körner, „Die rote Gefahr“, S. 55–62.
6 Vgl. Friedel, Der Volksbund für Frieden und Freiheit.
7 Sternburg, Adenauer, S. 49.

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 125]

III. Gründung der Bundeszentrale für Heimatdienst
Während in der nationalsozialistischen Antikommunismus-Propaganda Antisemitismus und Antikommunismus in der Denunziation eines vermeintlich ‚jüdischen Bolschewismus‘ eine unheilvolle Verbindung eingegangen waren, war die Aufarbeitung eines latenten Antisemitismus, der in Teilen der deutschen Bevölkerung die NS-Diktatur überdauert hatte, eine vorrangige Aufgabe politischer Bildung geworden. Dass nach der bedingungslosen Kapitulation und dem durch die Potsdamer Vereinbarungen formalisierten Besatzungsregime in Deutschland die Notwendigkeit bestand, die „Demokratiegründung“ (Karlheinz Niclauß) durch aufklärende Initiativen zu unterstützen, war insbesondere durch das amerikanische Reeducation-Programm deutlich geworden.
Eigene deutsche Aktivitäten – zunächst auf regionaler Basis – sollten einen unabhängigen deutschen Weg eröffnen, sich mit den mentalen Hypotheken der NS-Diktatur auseinanderzusetzen, die Entwicklung eines demokratischen Bewusstseins und einer darauf beruhenden mitwirkenden Bürgerverantwortung zu fördern. Solche
Erwägungen haben die Gründungsgeschichte der ‚Bundeszentrale für Heimatdienst‘ (BZH) wesentlich mitbestimmt, die jüngst von Gudrun Hentges aus den Archivalien rekonstruiert worden ist8.
Politische Bildung im Staatsauftrag – das war ein Projekt, das in den westlichen Demokratien ohne Beispiel ist. Dagegen hatte es in Deutschland mit der ‚Reichszentrale für Heimatdienst‘ bereits eine Vorgängerin gegeben, der die Bundeszentrale für Heimatdienst ihren missverständlichen Namen verdankte. Diese Entscheidung bedeutete eine fragwürdige Traditionsanbindung, denn die Reichszentrale hatte ihren Ursprung noch in der Endphase des Ersten Weltkrieges und sollte zur Mobilisierung eines zivilen Durchhaltewillens beitragen. In der Zeit der Weimarer Republik diente die Reichszentrale der Information und Aufklärung über die Grundlagen der neuen Demokratie, aber nicht zuletzt auch von Regierungsmaßnahmen und profilierte sich zudem mit harscher Kritik am Versailler Vertrag9. Ein Konzept politischer Bildung im Sinne von Kompetenzerwerb für eine eigenständige politische Urteilsbildung war damit nicht verbunden, und in dem eingerichteten Kontrollgremium eines parlamentarischen Kuratoriums war seit 1928 mit Joseph Goebbels auch die NSDAP vertreten, die nach der nationalsozialistischen Machtübernahme die Reichszentrale im März 1933 auflöste. Es war diese Liquidierung durch die NS-Diktatur, die schließlich zur Wiederbelebung eines alten Konzepts unter grundlegend veränderten Rahmenbedingungen führte.
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8 Vgl. Hentges, Staat und politische Bildung. Ihre Studie weist aber ein doppeltes Manko auf: Sie wird durch einen Tunnelblick eingeengt, weil Hentges in einem Übermaß Akteure mit biografischen Belastungen aus der NS-Zeit weit über ihre nachweisbare tatsächliche Einflussnahme auf die Gründungsgeschichte der BZH in ihre Darstellung einbezieht. Gravierender erscheint aber, dass Hentges die konkreten Aktivitäten der BZH in ihrer Analyse ausblendet. Auch bleibt die Geschichte des Ostkollegs unberücksichtigt. Statt dessen wird lediglich die – für die Entwicklung des Ostkollegs weitgehend irrelevante – Vorgeschichte seiner Gründung ausführlich behandelt.
9 Vgl. Richter, Die Reichszentrale für Heimatdienst (in Auszügen abgedruckt in: APuZ, B 25/63, S. 3–30); Wippermann, Politische Propaganda und staatsbürgerliche Bildung.

[126 Rüdiger Thomas]

Die Gründung der BZH erfolgte nach einer etwa einjährigen Vorbereitungsphase10, in der über ihre präsumtiven Aufgaben und die Zuordnung zum Bundeskanzleramt (BKA) oder zum Bundesministerium des Innern (BMI) alternativ und kontrovers nachgedacht wurde. Der Staatssekretär im BKA, Otto Lenz, unternahm sogar noch 1953 gegen öffentliche Proteste den erfolglosen Versuch, die BZH in ein ‚Informationsministerium‘ der Regierung einzugliedern11. Es gab verschiedene Gründe, warum schließlich entschieden wurde, die BZH im Geschäftsbereich des BMI zu etablieren.
Schon früh hatte Bundeskanzler Adenauer einem seiner wenigen engen Freunde aus der NS-Zeit, Paul Franken12, das Angebot unterbreitet, eine für ihn geeignete Regierungsfunktion zu übernehmen. Dem engagierten Katholiken Franken, seit 1949 als Dozent und 1950 als Direktor an der Pädagogischen Hochschule Vechta tätig, erschien die Aufgabe attraktiv, eine staatlich organisierte politische Bildungseinrichtung aufzubauen und zu leiten, die sich von Regierungspropaganda deutlich unterscheiden sollte. Das BMI war eher als Aufsichtsbehörde für die BZH geeignet, weil der Minister Robert Lehr (CDU), der ebenso wie Franken dem Widerstand gegen die NS-Diktatur verbunden war, glaubwürdiger erschien als der erheblich NS-vorbelastete Ministerialdirektor im BKA, Hans Globke (CDU), der nach dem Ausscheiden von Otto Lenz(CDU) Ende Oktober 1953 zum Staatssekretär avancieren sollte.
Schließlich war es auf der Beamtenebene Edmund Forschbach, der in einer an Globke adressierten Denkschrift ein Rahmenkonzept für die BZH skizzierte und damit für das BMI das Gesetz des Handelns ergriff. Forschbach postulierte unter anderem: „Am Anfang der Arbeit der Bz.f.H. muss […] die Erkenntnis stehen, dass die Nachahmung der ‚Aufklärung‘ und ‚Propaganda‘ der Diktaturstaaten nicht in Betracht kommen kann, dass es vielmehr ihre Aufgabe ist, durch Unterrichtung und Überzeugung die Gutgesinnten (d. h. die überaus überwiegende Mehrheit aller Staatsbürger) zu einer positiven Einstellung zur Demokratie und zur Bundesrepublik zu bringen.“13
Nachdem Minister Robert Lehr bereits am 8. Februar 1952 einen Erlassentwurf für die BZH in das Bundeskabinett eingebracht hatte und die Einrichtung seit 1. März mit ihrem designierten Direktor Franken bereits aktiv geworden war14, konnte nach kabinettsinternen Meinungsverschiedenheiten über ein Mitwirkungsrecht des Bundespresseamts (BPA) an „allen Angelegenheiten der BZH, die eine Berührung oder Überschneidung mit dem Aufgabengebiet des Presse- und Informationsamtes mit sich bringen“15, schließlich am 25. November 1952 der Gründungserlass in Kraft treten.

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10 Schon am 13. 6. 1951 hatte der Bundestag über die Einrichtung einer Bundeszentrale für Heimatdienst debattiert, gegen die die SPD allerdings noch einwandte, diese könne als Instrument der Regierung missbraucht werden. Vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestags,
I. Wahlperiode 1949, 151. Sitzung vom 13. 6. 1951, Stenographische Berichte, S. 6007C ff.
11 In dem von Lenz geplanten ‚Informationsministerium‘ sollte „die Informationstätigkeit des Bundespresseamts, der – aus seiner Sicht – ‚farblosen‘ Bundeszentrale für Heimatdienst und das gesamtdeutsche Ministerium gebündelt und zu einem wirkungsvollen, in enger Verbindung zum Kanzleramt stehenden Instrument zusammengefasst werden.“ Creuzberger, Kampf für die Einheit, S. 159.
12 Zur Biografie Frankens und dessen Verhältnis zu Adenauer vgl. Widmaier, Die Bundeszentrale für politische Bildung, S. 33 – 37; Hentges, Staat und politische Bildung, S. 76–91.
13 BAK, B 106/3242, Denkschrift Forschbach o. D. Ausführlich bei Hentges, Staat und politische Bildung, S. 142–146. Forschbach prägte dabei die Bezeichnung „Behörde für den positiven Verfassungsschutz“.
14 Vgl. http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/0000/k/k1952k/kap1_2/kap2_70/para3_5.html

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 127]

Mit Erlass des Bundesministers des Innern wurde die BZH, 1963 umbenannt in Bundeszentrale für politische Bildung16, als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMI aus der Taufe gehoben. Im Gründungserlass wurde der BZH die Aufgabe übertragen, „den demokratischen und europäischen Gedanken im deutschen Volke zu festigen und zu verbreiten“17. Der Gründungserlass erwähnte weder die Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur noch mit dem Kommunismus als Aufgaben der BZH. Doch während die NS-Thematik schon frühzeitig die Arbeit der BZH – vorrangig im Hinblick auf den deutschen Widerstand gegen Hitler, seit 1954 auch zunehmend durch Aufklärung über die NS-Vernichtungspolitik – mit prägte18, blieb die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) vorbehalten, dessen diesbezügliche Aktivitäten unter Minister Jakob Kaiser (CDU) weitgehend durch dessen Staatssekretär Franz Thedieck (CDU) bestimmt waren19. Im Zentrum der Arbeit des BZH standen bis 1955 lediglich die politische Herausforderung durch den Kommunismus im Rahmen eines Ost-West-Vergleichs und das Vertreibungsthema20.
Die Beziehungen zum BMG waren durch wechselseitigen Argwohn und Abneigung bestimmt, weil sich das BMG uneingeschränkt als Anwalt der Regierungspolitik verstand und eine strikt antikommunistische Propaganda favorisierte, während die BZH überwiegend eine pluralistisch orientierte, auf Informationsvermittlung abzielende Bildungsarbeit intendierte, die neben ihren Eigenaktivitäten auch die finanzielle Förderung unterschiedlich orientierter freier Bildungsträger zum Ziel hatte.
Über die Schwerpunkte in den Aktivitäten der BZH geben die seit 1954 dem BMI vorgelegten Tätigkeitsberichte Aufschluss. So wurden 1954 bei einem Gesamtetat von 3,14 Millionen DM insgesamt 1,41 Millionen DM (rund 45 Prozent) für Publikationen aufgewendet, 353 000 DM entfielen davon auf Buchankäufe, die kostenlos verteilt wurden21. In den vorliegenden Studien über die BZH sind die Eigenpublikationen
bisher weitestgehend außer Betracht geblieben22. Dieser Umstand ist erstaunlich,weil die BZH mit den ‚Informationen zur politischen Bildung‘ und der Beilage zur Wochenzeitung ‚Das Parlament‘, der Zeitschrift
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15 BAK, B 136/5893, Schreiben von Felix von Eckardt an Otto Lenz, 10. 3. 1952.
16 Die Umbenennung wurde 1963 von der Kommission zur Beratung der Bundesregierung in Fragen der politischen Bildung vorgeschlagen, die im November 1960 als Reaktion auf eine antisemitische Schmierwelle 1959 einberufen worden war. Vgl. Hentges, Staat und politische Bildung, S. 338.
17 GMBl 3 (1952), S. 318.
18 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Gesamtverzeichnis 1952–1992; Bundeszentrale für politische Bildung, Aus Politik und Zeitgeschichte. Gesamtverzeichnis 1953–1992.
19 Vgl. Creuzberger, Kampf für die Einheit, S. 65–75.
20 Vgl. Informationen zur politischen Bildung, Folge 11 (1953) sowie Folgen 42/43 und 44/45 (1956).
21 Vgl. Archiv bpb, Tätigkeitsbericht über das Rechnungsjahr 1954 (Bonn, den 6. 5. 1955 Gesch.-Z. 1002/55), S. 2–4. Vgl. auch Hentges, Staat und politische Bildung, S. 249–252.
22 Das gilt auch für die Studie von Hentges, die lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum im Jahr 1954 „geförderte Veröffentlichungen“ (das sind Artikel etwa in Materndiensten, Werkzeitschriften oder im ‚Magazin für die Hausfrau‘ sowie im Leitartikeldienst ‚Bundeskorrespondenz‘)in ihre Darstellung einbezieht, weil dort vorwiegend NS-belastete Autoren beauftragt worden waren. Vgl. Hentges, Staat und politische Bildung, S. 272–292. Das erscheint als symptomatisch für die Zielsetzung ihrer Untersuchung, einen nachwirkenden Einfluss von nationalsozialistischer Gesinnung auf die frühe Arbeit der BZH nachzuweisen.

[128 Rüdiger Thomas]

‚Aus Politik und Zeitgeschichte‘ (APuZ) seit ihrer Gründung über zwei auflagenstarke publizistische Medien verfügt, die – von eigenen Redaktionen gestaltet – einen relevanten Einfluss auf die für politische Bildung wichtigen Zielgruppen ausüben konnten23.
Das breite Publikationsangebot der BZH kann umfassend nur in einer weit ausgreifenden Studie analysiert werden24. Im vorliegenden Beitrag soll stattdessen ein exemplarischer Weg eingeschlagen werden, der das spezifische Verhältnis zwischen der BZH und dem die Fachaufsicht über die nachgeordnete Bundesbehörde führenden
BMI reflektiert. Staatssekretär Hans Ritter von Lex (CSU) war nicht nur an der Gründungsgeschichte der BZH maßgeblich beteiligt, sondern Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung und später gemeinsam mit dem von ihm ausgesuchten Gutachter im KPD-Prozess, Joseph M. Bocheński, auch für die Gründung und Profilsetzung des 1957 im Rahmen der BZH gegründeten Ostkollegs entscheidend.
Im Mittelpunkt der folgenden Analyse sollen daher die Beiträge zur Auseinandersetzung mit dem deutschen Kommunismus stehen, die seit 1955 im Umfeld des KPD-Verbotsprozesses in APuZ erschienen sind. Außerdem soll die Frage erörtert werden,ob sich im Hinblick auf die Vorstellungen über die Methoden der Auseinandersetzung mit dem Kommunismus bei dem regierungsamtlichen Hauptprotagonisten imKPD-Prozess strategische oder substanzielle Akzentverschiebungen ergeben haben.

IV. Die BZH im Vorfeld des KPD-Verbots
Drei Tage nach dem Verbotsantrag gegen die rechtsradikale Sozialistische Reichspartei (SRP) beantragte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 22. November 1951 das Verbot der KPD. Die SRP wurde bereits nach einem knappen Jahr (am 23. Oktober 1952) vom Bundesverfassungsgericht verboten25, während das Urteil über die KPD fast fünf Jahre nach Eingang des Antrags beim BVerfG am 17. August 1956 erfolgte. Der politische Einfluss der KPD war nach einem bescheidenen Ergebnis bei der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag (mit einem Stimmenanteil von 5,7 Prozent und 15 Bundestagsmandaten) 1953 auf 2,2 Prozent drastisch zurückgegangen und hatte die Partei im politischen Leben weitgehend marginalisiert. Dass die Bundesregierung eine entschiedene Bekämpfung kommunistischer Aktivitäten von Anfang an praktiziert hatte, machte bereits der im September 1950 verabschiedete ‚Adenauer-Erlass‘ deutlich, der für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
________________________________________________                                                                                       23 Die Auflage von ‚Das Parlament‘ mit APuZ betrug Anfang 1959   88 000 Exemplare (davon knapp ein Drittel bezahlte Abonnements), die ‚Informationen zur politischen Bildung‘ erreichten zu diesem Zeitpunkt eine Gesamtauflage von          800 000 Exemplaren, im Startjahr 1953 waren bereits 600 000 Exemplare verteilt worden. Archiv bpb, Tätigkeitsbericht derBundeszentrale für Heimatdienst für das Rechnungsjahr 1958/59 (1. 4. 58–31. 3. 59)], Bonn, 13. 1. 1960, S. 2 u. 12; Bundeszentrale für Heimatdienst, Bericht über die Tätigkeit 1953 Entwurf, S. 5.)
24 Eine erste inhaltsanalytische Darstellung bei: Thomas, Antikommunismus zwischen Wissenschaft und politischer Bildung. Eine erweiterte Fassung in: Deutschland Archiv online 6/2012.
25 Vgl. BVerfGE 2,1. Vgl. dazu Hansen, Die Sozialistische Reichspartei.

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 129]

jede Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen untersagt hatte. Und bereits bevor das Parteiverbotsverfahren eingeleitet wurde, hatte die Bundesregierung am 26. Juni 1951 die FDJ nach Art. 9 Abs. 2 GG verboten.
Die BZH blieb von diesen massiven politischen Maßnahmen weitgehend unberührt, weil ihr Gründungserlass die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus außer Betracht gelassen hatte und Veröffentlichungen zu diesem Themenbereich lediglich im Kontext eines Vergleichs mit den westlichen Demokratien erfolgen sollten. Diese, durch Kompetenzansprüche des BMG erfolgte Arbeitsteilung hatte zur Folge, dass in APuZ bis einschließlich 1955 der deutsche Kommunismus ausgeblendet blieb26. In dieser Zeit wurden lediglich zahlreiche Beiträge zum Ost-West-Konflikt, zumeist von amerikanischen Autoren in Form von Nachdrucken aus international renommierten Fachzeitschriften wie ‚Foreign Affairs‘ publiziert27. Anders stellte sich die Situation bei der Wochenzeitung ‚Das Parlament‘ dar. Eine in den sitzungsfreien Wochen des Bundestages publizierte Themenausgabe war im folgenden Jahr dem 17. Juni 1953 gewidmet28.
Zuvor war dem ‚Parlament‘ (Nr. 34/1953) bereits eine Sonderbeilage von Hjalmar Mäe29 (‚Drei Reden gegen den Kommunismus‘) beigegeben worden, die als singulärer Tiefpunkt in die Publikationsgeschichte der BZH eingegangen ist. Diese antikommunistische Polemik wurde 1955, nach Eröffnung der mündlichen Verhandlungen im KPD-Prozess, als Heft 16 der Schriftenreihe der BZH in mehreren Nachdrucken und mit einer Gesamtauflage von 80 000 Exemplaren verbreitet. An dieser Schrift, die 1958 noch einmal in einer erweiterten Neubearbeitung von 10 000
Exemplaren wieder aufgelegt worden ist30, irritiert nicht allein der dubiose biografische Hintergrund des Autors, sondern vor allem Stil und Inhalt der antikommunistischen Kampfansage. Die Darstellung
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26 Vgl. zur Kompetenzabgrenzung zwischen BZH und BMG Hentges, Staat und politische Bildung, S. 235–239.
27 Zu den Autoren zählten George F. Kennan, Richard Löwenthal und Henry Kissinger. Vgl. dazu Thomas, Antikommunismus zwischen Wissenschaft und politischer Bildung, S. 282–283.
28 Vgl. Das Parlament vom 16. 6. 1954. Dort wurden Vorgeschichte und Verlauf des 17. Juni, regional differenziert und mit einer ganzseitigen Übersichtskarte versehen, dargestellt. Vgl. auch Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ostberlin, in: Informationen zur politischen Bildung, Folge 19, 1954 .
29 Hjalmar Mäe (1901–1978), im Juli 1940 vor der Besetzung Estlands durch die Sowjetunion nach Deutschland geflüchtet, war Mitbegründer des profaschistischen ‚Estnischen Befreiungskomitees‘ und fungierte von Ende 1941 bis 1944 als ‚Direktor‘ der von der deutschen Besatzung installierten ‚Estnischen Selbstverwaltung‘. Wegen seiner Kollaboration war Mäe nach dem Krieg bis 1947 interniert. Danach lebte er zunächst als freier Publizist und antikommunistischer Buchautor, später als Staatsangestellter in der Steiermark. Er war auch in Deutschland aktiv und konnte dort Kontakte zu verschiedenen Regierungsstellen knüpfen. Lange nach seinem Tod wurde er durch eine von der estnischen Regierung eingesetzte Internationale Untersuchungskommission zu einem der estnischen Hauptverantwortlichen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch estnische Polizei und SS-Einheiten erklärt. Vgl. International Commission investigating Crimes against Humanity in Estonia: Conclusions: PHASE II: The german Occupation of Estonia in 1941–1944. Tallinn 2006, S. XIX–XXI); http://www.mnemosyne.ee/hc.ee/pdf/conclusions_en_1941–1944. pdf (27. 07. 2012).
30 Im gleichen Jahr kaufte die BZH allerdings auch Iring Fetschers Publikation ‚Von Marx zur Sowjetideologie‘ mit 5000 Exemplaren an, die vorzugsweise zur Verteilung im Ostkolleg vorgesehen war. Archiv bpb, Tätigkeitsbericht der Bundeszentrale für Heimatdienst für das Rechnungsjahr 1958/59 (1. 4. 58–31. 3. 59), Bonn, 13. 1. 1960, S. 7.

[130 Rüdiger Thomas]

vermischte die akzentuierte Schilderung wesentlicher Elemente kommunistischer Zwangsherrschaft mit befremdlichen gleichnishaften Sprachbildern, die an NS-Propaganda erinnern31, Polemiken gegen ‚Salonkommunisten‘, demagogischen historischen Pseudowahrheiten32, Bedrohungsszenarien, kremlastrologischen Spekulationen und einer Mobilisierungsrhetorik im Kampf gegen den Kommunismus. Mäe ließ im Schlussteil sein eigentliches politisches Anliegen erkennen, und zwar ein dezidiertes Plädoyer für eine westdeutsche Wiederaufrüstung: „Neutralität neben dem Ostkoloß ist wie ein Sandkorn auf dem Weg, der unter dem östlichen Rad zermalmt wird. […] In einer Beteiligung Deutschlands an der westlichen Verteidigung sieht Rußland einen schweren Schlag gegen seine weltrevolutionären Pläne. Andererseits weiß Sowjetrußland, daß unter diesen Umständen in der Nichtaufrüstung Deutschlands die größte Gefahr für den Westen besteht, weil der Westen ohne Deutschland sich eben gegen den Osten nicht verteidigen kann. […] Heute ist Deutschland frei, aber es kann sich nur bekennen: zum Mitgehen mit der Freiheit des Westens oder, zum Mitgehen mit der Sklaverei des Ostens oder, zum Selbstmord durch Neutralität.“33
Während sich Mäe eine schonungslose Bekämpfung des Kommunismus zum Ziel setzte, beeindruckt ein Beitrag von Helmut Gollwitzer34 über ‚Die geistige Auseinandersetzung mit dem Kommunismus als unsere Aufgabe‘, der im Juni 1954 in APuZ35 publiziert wurde36, durch seine differenzierte Sichtweise. Es handelt sich um einen Vortrag, den Gollwitzer vor Angehörigen der ‚Dienststelle Blank‘ gehalten hatte. Gollwitzer würdigte dabei Karl Marx als einen „der großen Denker des 19. Jahrhunderts“ und erklärte: „Ich könnte keinen Historiker, Sozialökonomen, Sozialpolitiker, aber auch keinen Pädagogen ernst nehmen, der nicht in irgendeiner Weise auch marxistische Gedanken in sein Denken aufgenommen hätte.“ Vor dem Hintergrund der nicht nur in den USA durch den berüchtigten Senator Joseph McCarthy aufgekommenen Verdächtigungskampagne, sondern auch angesichts der durch die Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen gegen ‚kommunistische Umtriebe‘ ist bemerkenswert, wie entschieden sich Gollwitzer gegen jede Form von Gesinnungsschnüffelei wendete: „Es ist im Marxismus in der Erkenntnis der Entwicklungsgesetze des Kapitalismus, in der schonungslosen Diagnose unserer Zeit soviel einzelnes Wahres, es hat sich auch soviel durchgesetzt, daß es nur borniert ist, etwa heute im Zuge der amerikanischen Hexenjagd nun auch einzelne Professoren zu durchleuchten, wieweit sie marxistische Gedanken aufgenommen haben.“
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31 Vgl. Mäe, Drei Reden gegen den Kommunismus, S. 29.
32 Ebenda, S. 35 f.; siehe auch S. 56.
33 Zitate in: ebenda, S. 57, 61 f.
34 Der Theologe Helmut Gollwitzer, Schüler Karl Barths, war Mitglied der Bekennenden Kirche. Wegen seiner Kontakte zum Widerstand wurde er 1940 zeitweilig inhaftiert. Als Sanitäter an der Ostfront kam er in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Seine Erlebnisse verarbeitete er in dem Bestseller ‚… und führen wohin Du nicht willst‘ (1950). Darin setzte er sich pointiert mit dem Kommunismus in der Sowjetunion auseinander. Zwischen 1950 und 1957 war Gollwitzer Professor für Systematische Theologie in Bonn, was seinen Kontakt zu Paul Franken erklären mag.
35 ‚APuZ‘ ist bis heute das anspruchsvollste publizistische Medium der Bundeszentrale. Die Zeitschrift erscheint seit Ende November 1953 regelmäßig (zuvor hatte es in der zweiten Hälfte desselben Jahres bereits acht Sonderbeilagen gegeben).
36 In: APuZ B 23/54, S. 289–294. Die folgenden Zitate ebenda, S. 291 f.

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 131]

An diesem Beitrag ist ebenso aufschlussreich, dass Gollwitzer die fundamentale Differenz zwischen der NS-Weltanschauung und dem Marxismus hervorhob und die pauschalierende Gleichsetzung von Nationalsozialismus und Kommunismus ablehnte. Er erkannte in der marxistischen Weltsicht „die Stärke, daß sie auch dem Verstand entspricht und ihn befriedigt, die der Nationalsozialismus mit seinem Mystizismus nicht hatte.“ Allerdings hatte Gollwitzer mit seiner Würdigung den Marxismus als emanzipatorische Gesellschaftstheorie im Blick und verteidigte damit indirekt das Konzept eines demokratischen Sozialismus, in dem seinerzeit in der Programmatik der SPD auch Karl Marx noch seinen Platz hatte, gegen die denunziatorische Sicht eines politischen Konservatismus, wie ihn die CDU in ihrer Bundestagswahlkampagne 1953 mit dem Slogan ‚Alle Wege des Sozialismus führen nach Moskau!‘ plakatierte37. Gollwitzer ließ gleichzeitig kein politisches Missverständnis aufkommen, indem er den fundamentalen Unterschied zwischen Marx und den kommunistischen Diktaturen der Gegenwart konstatierte. Während er den Marxschen Humanismus als „Aufbruch zur Befreiung des Menschen“ begriff, erkannte er im gegenwärtigen kommunistischen Machtsystem „das schlimmste Sklavensystem, das wir in der europäischen Geschichte kennen“.
Es verblüfft, dass Gollwitzer seine Einschätzung vor einem Personenkreis vortragen konnte, aus dem am 7. Juni 1955 das Bundesministerium für Verteidigung hervorgehen sollte, und es nötigt Respekt ab, dass Paul Franken, der geistig-politisch konservativ orientierte Adenauer-Freund, der bis 1956 zusätzlich selbst als Referatsleiter für APuZ verantwortlich blieb, sein Bekenntnis zu einer pluralistischen Orientierung der Arbeit der BZH glaubwürdig praktizierte. Franken machte seine grundsätzliche Auffassung zur Auseinandersetzung mit dem Kommunismus deutlich, als er in einer interministeriellen Besprechung am 20. Oktober 1955 ausführte, dass die Ergebnisse dieser Auseinandersetzung subjektiv verschieden ausfallen würden, „je nachdem, in welchem weltanschaulichen Lager der einzelne Wissenschaftler stehe. Die christliche Scholastik, der liberale Humanismus oder der sozialdemokratische Marxismus träten der kommunistischen Lehre von ganz verschiedenen Standorten entgegen“38.

V. Das KPD-Verbot als Kulminationspunkt des politischen  Antikommunismus in der Bundesrepublik
Das Bundesverfassungsgericht betrieb den KPD-Prozess zunächst mit großem Zögern, wobei deutlich wurde, dass der erste Präsident des Gerichts, Hermann Höpker Aschoff, einem Verbot der Partei sehr distanziert gegenüberstand. Nachdem er im Januar 1954 verstorben war, übernahm der erst im März 1954 an das oberste Verfassungsgericht berufene vormalige Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof und Präsident des Oberlandesgerichts München, Josef Wintrich, das Amt. Die mündliche Beweisaufnahme wurde am 23. November 1954 eröffnet und nach 51 Verhandlungstagen am 14. Juli 1955 abgeschlossen. Es sollte ein weiteres Jahr dauern, bevor schließlich am 17. August 1956 das Urteil verkündet wurde. Im KPD-Prozess ging es ausschließlich um die Frage, ob die KPD nach Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes eine verfassungswidrige Partei sei. Das Gericht hatte demnach nicht _________________________________________

37 Vgl. dazu Körner, „Die rote Gefahr“, S. 54 f.
38 Zitiert nach Maibaum, Ostkolleg der Bundeszentrale für Heimatdienst, S. 25.

[132 Rüdiger Thomas]

die Theorie des Marxismus-Leninismus zu beurteilen, sondern die Frage zu prüfen, ob sich für die KPD eine aktive Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nachweisen ließe. Bezeichnenderweise blieb auch auf der Antragsseite der Begriff Marxismus ausgeblendet. Vorsorglich hatte der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Ritter von Lex, in seinem Eingangsplädoyer am 26. November 1954 im Bezug auf die KPD von „Leninismus-Stalinismus“ gesprochen: „Die Kommunisten behaupten, daß es sich bei dieser Lehre um eine bloße Ideologie handle, eine Weltanschauung, die nicht vor Gericht gezogen werden könne. Sie verschweigen dabei, daß die leninistisch-stalinistische Lehre nach ihrem eigenen Inhalt eine Anleitung
zum praktisch-politischen Handeln darstellt.“ Dies werde durch die Schulung und Propaganda der KPD ebenso bewiesen wie durch „die tragische Tatsache,wie diese angeblich bloße Ideologie in der Sowjetzone umgesetzt worden ist und täglich umgesetzt wird“39.
Das juristische Problem bestand darin, zu klären, wo die Grenze zur Verfassungswidrigkeit konkret verläuft. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht in seiner Auslegung des Art. 21 Abs. 2 GG fest: „Eine Partei ist auch nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie diese obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt.
Es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen“. Dazu sei nicht „ein konkretes Unternehmen“ erforderlich; „dagegen muß der politische Kurs der Partei durch eine Absicht bestimmt sein, die grundsätzlich und dauernd tendenziell auf die Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist“40. Daraus folgerte das Gericht in akzentuierter Abgrenzung zwischen Art. 5 Abs. 3 und Art. 21 Abs. 2: „Die eindeutig bestimmbare Grenze zwischen wissenschaftlicher Theorie und politischem Ziel liegt dort, wo die betrachtend gewonnenen Erkenntnisse von einer politischen Partei […] in ihren Willen aufgenommen, zu Bestimmungsgründen ihres politischen Handelns gemacht werden.“41 Auch wenn diese begrifflichen Distinktionen respektabel erschienen, klärten sie doch nicht die Grundsatzfrage, ob die Verfassungswidrigkeit auf nachweisbaren Absichten und Zielen oder nachweisbar subversiven verfassungsgefährdenden Handlungen beruhen musste.
So schien Ritter von Lex durchaus nicht sicher, ob der Verbotsantrag erfolgreich sein würde. In seinem Schlussvortrag am 5. Juli 1955 zeigte er nur anfangs die argumentative Nüchternheit, die ihn zuvor ausgezeichnet hatte. Am Ende seiner Ausführungen bediente er sich in seiner Polemik gegen die entrüstet zitierten Propaganda-Invektiven der KPD einer düster-biologistischen Metaphorik, die schockierend an NS-Tiraden erinnert, wenn er der KPD attestiert: „Sie ist ein gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der seine Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet.“42
________________________________________________                                                                                         39 Pfeiffer/Strickert, KPD-Prozeß, Bd. 1, S. 148.
40 Ebenda, Bd. 3, S. 612 f.
41 Ebenda, S. 615.
42 Ebenda, S. 116.

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 133]

Am 17. August 1956 verfügte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der KPD in allen vier von der Bundesregierung beantragten Punkten: Die KPD wurde als verfassungswidrig festgestellt und aufgelöst, die Bildung von Ersatzorganisationen verboten, das Parteivermögen zugunsten der Bundesrepublik zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen43. Der Verfassungsgerichts-Präsident Josef Wintrich stellte der Urteilsverkündung ungewöhnlicherweise „Klarstellungen“ voran, die in der „Öffentlichkeit“ entstandene „Irrtümer und Missverständnisse“ ausräumen sollten: „Den Antrag, eine Partei zu verbieten, kann die Bundesregierung stellen. Es steht in ihrem politischen Ermessen und unter ihrer ausschließlichen politischen Verantwortung, ob sie den Antrag stellen soll und will. […] Das Gericht hatte also in diesem Verfahren lediglich über die Rechtsfrage zu befinden, ob nach den Zielen und dem Verhalten der KPD der gesetzliche Tatbestand des Art. 21 Abs. 2 GG vorliegt. Es hatte zu prüfen, ob diese Ziele mit den Grundvorstellungen unserer Demokratie vereinbar sind. Als Wissenschaftslehre ist die Doktrin des Marxismus-Leninismus nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens.“44
Die Erfahrungen des KPD-Prozesses beeinflussten nicht nur Ritter von Lex in seiner Haltung zur Auseinandersetzung mit dem Kommunismus im eigenen ministeriellen Verantwortungsbereich, sie finden auch in einem publizistischen Vorgang unmittelbaren Ausdruck, in den das Bundesverfassungsgericht und die BZH gemeinsam involviert sind. Die Bundesregierung hatte dem Gericht am 3. März 1955 ein Gutachten überreicht, das sie bei „I. M. Bocheński, Professor für zeitgenössische Philosophie an der Universität Freiburg in der Schweiz“, in Auftrag gegeben hatte45. Er hatte den Auftrag im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des mündlichen Verhandlungstermins erhalten und sein Gutachten am 13. Dezember 1954 abgeschlossen. Es erstaunt, dass der Wortlaut des Gutachtens bereits am 8. Februar 1956 – als das Verfahren noch ein halbes Jahr andauern sollte – in APuZ veröffentlicht wurde46. Aus dieser offensichtlichen Missachtung von Prozessregularien lässt sich ein doppelter Schluss ziehen.
Das Gutachten Bocheńskis konnte keine wesentliche Prozessrelevanz haben, weil es auf den Grundrechtskatalog des GG abzielte und kein Zusammenhang mit der Vorschrift des Art. 21 Abs. 2 erkennbar war47. Weil dieser Umstand in der mündlichen Verhandlung deutlich geworden war, gleichzeitig aber die Aufklärung über die
kommunistische Ideologie gerade während des KPD-Prozesses aus politischem Blickwinkel vorrangig wichtig erschien48, erfolgte die Publikation des Textes in APuZ, allerdings ohne jeden Hinweis auf seine ursprüngliche Funktion als Gutachten der Bundesregierung.
________________________________________________                                                                                        43 Vgl. ebenda, S. 582. Das Urteil ist vollständig dokumentiert ebenda, S. 581–746. Ein interessanter Seitenaspekt: Das BVerfG verwendete in der Urteilsbegründung die seinerzeit in der westdeutschen Politik tabuierte Bezeichnung DDR (vgl. ebenda, S. 717 f.).
44 Ebenda, S. 583.
45 Vgl. Ebenda, S. 509–549.
46 Vgl. APuZ, B 6/56, S. 77–95.
47 Thematisch ist lediglich ein Berührungspunkt in Bezug auf die Behandlung der ‚Diktatur des Proletariats‘ feststellbar (vgl. ebenda, S. 537–540 und S. 631–638), doch verwendet das BVerfG diesbezüglich kein Zitat, das von Bocheński verwendet wird. Zudem ist auffällig, dass strukturell, d. h. in der Anlage der Urteilsbegründung des BVerfG, in der Verknüpfung von Zitat und Kommentierung bei der umfassenden Auseinandersetzung mit der kommunistischen Ideologie, eine Analogie in methodischer Hinsicht besteht.
48 Wenig später erschienen die Beiträge von Gustav A. Wetter: Der dialektische Materialismus, in: APuZ B 13/56, S. 214–220 und Jakob Hommes: Kommunistische Ideologie und christlichePhilosophie, in: APuZ B 17/56, S. 265–275.

[134 Rüdiger Thomas]

In einer Themenausgabe der von der BZH herausgegebenen Wochenzeitung ‚Das Parlament‘49 wurden wichtige Auszüge aus dem Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts zusammen mit politischen Stellungnahmen publiziert, unter anderem von Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU), der vor der Bundespressekonferenz erklärte, es werde „keine Hexenjagd“ gegen KPD-Mitglieder geben., Aufschlussreich sind zwei in der Zeitung ‚Das Parlament‘ zitierte ausländische Stimmen von Fritz René Allemann und aus der Londoner ‚Times‘. Die englische Zeitung fragte am 21. August 1956: „Hat man nicht vielleicht einen Hammer zum Knacken einer Nuß gebraucht?“ Der Beitrag zeigte zwar Verständnis für das Parteiverbot, betonte aber gleichzeitig, die vorgebrachten Einwände ernst zu nehmen. In der Beilage zu dieser Zeitungsausgabe, die offensichtlich bereits vor Verkündung des Urteils vorbereitet war und anonym unter dem Titel ‚Lenkung, Organisation und Methoden der kommunistischen Infiltration in der Bundesrepublik‘50 erschien, wurde die staatlich erwünschte Nutzanwendung akzentuiert.Ausgehend von Bedrohungsvorstellungen und der Feststellung, „daß die KPD mit illegalen Methoden ihre Arbeit fortsetzen wird“, wurden Gegenstrategien gefordert, die den Eindruck vermeiden sollten, für bloße antikommunistische Propaganda zu plädieren: „Der Bürger der Bundesrepublik muß sich von der Vorstellung befreien, Kommunisten seien von außen zu erkennen, ihre Methoden seien primitiv. Er muß sich daran gewöhnen, daß die Kommunisten heute hinter jeder Maske auftreten und sich aller Erscheinungsformen des öffentlichen Lebens, aller gesellschaftlichen Schichten und Personen bedienen. […] Es gilt […], durch wissenschaftliche Tätigkeit und breite Information das deutsche Volk gegen die kommunistische Ideologie zu immunisieren, die Interessen der Arbeiterschaft stärker zu berücksichtigen, von der oberflächlichen Einschätzung und billigen Schwarz-Weiß-Agitation abzukommen und eine gründlich differenzierte Erziehungsarbeit, vor allem bei der Jugend, zu leisten. Es wird viel davon abhängen, durch Presse, Funk und Fernsehen wirkliche Sachkenntnis über die Politik der KPdSU und ihr System zu verbreiten und mehr als bisher die positiven Seiten der westlichen Demokratie ins Bewußtsein der Öffentlichkeit zu bringen.“ Der anonyme Verfasser, hinter dem sich die Denkweise des Kommunismus-Experten im Bundesamt für Verfassungsschutz, Günter Nollau51, verbarg, plädierte nachdrücklich dafür, „über den Rahmen von Propagandareden hinaus ein gründliches, ernsthaftes und systematisches Studium
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Vgl. auch – schon unter dem Eindruck des KPD-Verbots – Hommes: Koexistenz – philosophisch beleuchtet, in: APuZ B 39/56, S. 601– 616. Die aktuelle Situation erscheint Hommes als „sehr gefährlich“, weil „der heutige Zustand unseres Volkes und der ganzen westlichen Welt für den verführerischen östlichen Sinn der Parole der Koexistenz überaus anfällig ist“ (S. 602). Insbesondere warnt er vor „einer theologischen Aussöhnung mit der sozialistischen Gesellschaft“, weil „objektiv gesprochen, in der Verkleidung altehrwürdiger theologischer Begriffe der Wolf in den Schafstall Christi eingeschmuggelt wird“ (S. 611).
49 Vgl. Nr. 35/56, 29. 8. 1956. Es ist eine ironische Pointe, dass die folgende Themenausgabe (Nr. 36/56) „Die neue Bundeswehr und ihre künftige Gestalt. Das Bundesministerium für Verteidigung über sich selbst“ behandelt.
50 Vgl. APuZ, B 35/56, S. 545–560. Der Vorspann des Beitrags bezieht sich ausdrücklich auf das KPD-Verbot und auf die „rege Diskussion […], ob der von der Bundesregierung gestellte Antrag außen- und innenpolitisch geschickt und ob es richtig gewesen sei, die Kommunistische Partei Deutschlands für illegal zu erklären.“ Die folgenden Zitate S. 545, 560 u. 550.

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 135]

des Kommunismus anzuregen, um die Kräfte zu entwickeln, die den Kadern der SED nicht nur gewachsen, sondern überlegen sind.“ Welche Auswirkungen hatte nun der KPD-Prozess auf die Beiträge zum deutschen Kommunismus in der Zeitschrift APuZ?

VI. Der deutsche Kommunismus wird Thema in APuZ
Schon seit März 1955 wurde im Zusammenhang mit dem KPD-Prozess über die Rolle der BZH in der Auseinandersetzung mit dem deutschen und internationalen Kommunismus in internen und interministeriellen Beratungen gesprochen52. Doch erst seit Oktober 1955 wurde im BMI verstärkt die Einbeziehung der BZH in die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus vorangetrieben. Am 10. Oktober stellte Ritter von Lex in einem Schreiben an Franken der BZH – ganz den Intentionen Bocheńskis folgend – die Aufgabe, sich auf die „weltanschauliche Durchdringung des dialektischen Materialismus und der marxistisch-leninistischen Lehre“ zu konzentrieren, umso „das wissenschaftliche Rüstzeug für die Bekämpfung dieser Lehre zu gewinnen“ 53. Zehn Tage später fand eine „Besprechung zur Frage der Intensivierung des geistigen Impulses gegen den Kommunismus“ statt, an der Vertreter des BMI, des BMG und BZH-Direktor Paul Franken teilnahmen. Staatssekretär Hans Ritter von Lex verwies dabei ausdrücklich auf die psychologischen Folgen des Moskau-Besuchs von Bundeskanzler Adenauer: „Der Glaube an eine friedliche Koexistenz sei im Vordringen.“ Doch klangen in dieser interministeriellen Beratung auch die deutlichen Gegensätze an, die im Hinblick auf die Konzepte der Auseinandersetzung mit dem Kommunismus zwischen BMI und BMG bestanden. Ein Unterabteilungsleiter des BMG mahnte – wohl nicht ohne Hintersinn gegenüber der BZH – an, „dass durch die Auswahl zuverlässiger Mitarbeiter und entsprechender Kontrolle der Arbeit nicht etwa einzelne Ergebnisse der Forschung in falsch verstandener Objektivität kommunistischen Thesen entsprächen“54. Während das BMG den Gesichtspunkt der antikommunistischen Schulung und Propaganda als vordringliche Aufgabe betrachtete55,vertrat das BMI in Übereinstimmung mit Paul Franken das Konzept einer wissenschaftlich fundierten
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51 Vgl. dazu Körner, „Die rote Gefahr“, S. 67.
52 Allerdings hat sich der Fachaufsichtsreferent Lüders noch am 22. 4. 1955 in einer internen Stellungnahme gegen die Annahme gewendet, dass die BZH „für die geistige Bekämpfung des Kommunismus zuständig sei. Die primäre Zuständigkeit für diese Aufgabe fällt jedoch dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen zu. Die Bundeszentrale kann sich mit dem Kommunismus nur insoweit befassen, als es sich um die vergleichende Gegenüberstellung von freiheitlicher Demokratie und kommunistischer Diktatur handelt.“ Hentges, Staat und politische Bildung, S. 246, Anm. 154.
53 Zitiert nach: Hentges, Staat und politische Bildung, S. 247, Anm. 156.
54 Zitiert nach Maibaum, Ostkolleg der Bundeszentrale für Heimatdienst, S. 24 f.
55 Erstmals nach der Bundestagswahl im Oktober 1953 hatte der BMG-Referatsleiter von Dellingshausen seine Bemühungen forciert, eine „leitende zentrale Stelle für die Probleme der Psychologischen Kriegführung“ zu etablieren. Ein interministerielles Koordinierungsgremium, dem in erster Linie die Fachreferenten von BMI, BMG und BZH angehören sollten, nach Themenschwerpunkten jeweils ergänzt durch Vertreter des Auswärtigen Amts, des Verteidigungsministeriums, des Bundespresseamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz, trat Ende Juni 1956 erstmals zusammen.  Das Projekt wurde vom BMG im Oktober 1957 jedoch ad acta gelegt, da sich keine Übereinstimmung finden ließ.

[136 Rüdiger Thomas]

pluralistischen Auseinandersetzung, wie es der Aufsichtsreferent für die BZH, Carl H. Lüders, unterstrich. Er erklärte in einer Besprechung am 21. November 1955, die Demokratie dürfe „nicht bei der Abwehr des Kommunismus in Methoden verfallen, die in ihrer geistigen Uniformität der Kampfart der totalitären kommunistischen Weltanschauung entsprächen. Es sei zu begrüßen, dass die verschiedenen Weltanschauungsgruppen, die in der westlichen Demokratie friedlich unter einem gemeinsamen Dach lebten, in der Auseinandersetzung mit der kommunistischen Lehre ganz verschiedene Standorte bezögen“56.
Beiträge zum deutschen Kommunismus finden sich in APuZ erstmals 1955 in zwei Beiträgen, mit einem Schwerpunkt 1956 und (abgeschwächt) 1957. Dagegen ist zwischen 1958 und 1963 ein erheblicher Rückgang erkennbar: In einem Zeitraum von sechs Jahren erschienen lediglich acht Beiträge. Die Häufung in den Jahren 1956/57 ist mit forcierten BMI-Initiativen gegenüber der BZH im Zusammenhang mit dem KPD-Prozess zu erklären. Als erster Beitrag, der offensichtlich im Einvernehmen mit dem BMG in APuZ veröffentlicht wurde, erschien im Juni 1955 eine Studie von Johannes Kurt Klein über ‚Ursachen und Motive der Abwanderung aus der Sowjetzone Deutschlands‘57, die Ergebnisse eines vom BMG in Auftrag gegebenen Gutachtens zusammenfasst. Der Aufsatz zerfällt in zwei Teile, die sich in der Darstellungsweise markant unterscheiden. Der erste Teil geht von der politischen Entwicklung nach der
„Zerreißung Deutschlands“ aus, die „das Staatsgebiet von 1938 in 7 einzelne Territorien“ aufgeteilt habe, darunter „sowjetisch annektiertes Gebiet von Nord-Ostpreußen“ sowie „polnisch annektiertes Gebiet östlich der Oder/Neiße“58. Er ist im Sinne einer kämpferischen Regierungslinie akzentuiert und betont in dramatischer Diktion die Auswirkungen der Repression des kommunistischen Systems. Dagegen ist der zweite Teil, der die Abwanderung aus der SBZ in den Blick nimmt, vor allem instruktiv, weil er detaillierte Statistiken über die Fluchtbewegung enthält. Klein gab die Zahl der Abwanderungen seit Kriegsende mit 2,5 Millionen Menschen an, darunter bis Ende 1951 700 000 „reguläre Umzüge“ von Ostvertriebenen. In seiner Darstellung betonte er den Zusammenhang zwischen den
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Vgl. Creuzberger, Kampf für die Einheit, S. 159–165. Nachdem Carl H. Lüders 1956 das BMI verlassen und Ministerialrat Seifert seine Funktion als Fachaufsichtsreferent übernommen hatte, übte das BMI  zeitweilig verstärkten Druck auf die BZH aus. Seifert hatte im April 1956 gefordert, dass die von der BZH „zu führende Auseinandersetzung mit dem Kommunismus […] durch Einzelweisungen angekurbelt und vorangetrieben werden muß“ und im folgenden Monat vorgeschlagen, in der BZH die Stelle eines „antikommunistischen Referenten“ einzurichten, wofür er  u a. Hans Habe und Ernst Deuerlein genannt hatte. Vgl. Maibaum, Ostkolleg der Bundeszentrale für Heimatdienst, S. 38 f.
Diese massiven Eingriffabsichten liefen aber letztlich ins Leere, weil Ritter von Lex den Freiraum, den Paul Franken beharrlich verteidigte, weitgehend respektierte.
56 Maibaum, Ostkolleg der Bundeszentrale für Heimatdienst, S. 25.
57 Vgl. APuZ, B 24/55, S. 361–381. Der Autor wurde mit dem Hinweis vorgestellt, dass er im „Höheren Schuldienst NRW“ tätig sei. Klein verfasste 1956 auch das Manuskript für die Informationen zur politischen Bildung ‚Mitteldeutschland‘ (Folge 40/41).
58 „Gleich einem Körper, dessen Glieder einer schweren Tortur ausgesetzt sind, ist das ganze deutsche Volk von den Auswirkungen der schrittweisen Sowjetisierung Mitteldeutschlands zutiefst betroffen.“ Ebenda, S. 361.

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 137]

politischen und ökonomischen Zwangsmaßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED mit den Entscheidungen zur Abwanderung und nannte als vorrangige Fluchtmotive: „Flucht vor der Vernichtung der persönlichen Freiheit, Flucht oder Abwanderung vor der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und schließlich Abwanderung aus der Angst, die das sowjetische System in immer stärkerem Ausmaße verbreitet.“ Er differenzierte die Flüchtlinge nach Berufs- und Altersgruppen, wobei er die   speziellen Awanderungsursachen der Oberschüler besonders hervorhob. Ausdrücklich erwähnte Klein die – heute weitgehend vergessene – Zwangslage von Juden als Folge der SED-Propagandakampagne eines ‚Kampfes gegen den Zionismus‘.
Im gleichen Jahr veröffentlichte Jürgen Rühle, ein im Frühjahr 1955 unter dem Druck kulturpolitischer Repressalien in den Westen abgewanderter vormaliger Feuilleton- Redakteur der ‚Berliner Zeitung‘ und Theaterkritiker des ‚Sonntag‘, seinen Beitrag ‚Die Kulturpolitik der Sowjetzone‘59. Rühle zog im Gegensatz zu Gollwitzer ausdrücklich
den Vergleich zum Nationalsozialismus heran: „In den Grundsätzen wie in den Erscheinungen finden sich zwischen beiden erstaunliche Übereinstimmungen und Parallelen.“ Außerdem widmete er sich dem Dilemma der SED-Kulturpolitik: „Macht sie in ihrer Zone echte Zugeständnisse an die kulturelle Freiheit und gestaltet sie einen aufrichtigen gesamtdeutschen Kulturaustausch, so führt das unweigerlich zu einer Aufweichung des totalitären Machtsystems, auf dem die Herrschaft des Kommunismus in Mitteldeutschland beruht. Zieht sie hingegen die Zügel ihrer Diktatur an, um jede freiheitlich kulturelle Regung zu verhindern, wenden sich die Menschen von ihrem System ab, verlieren Kunst und Wissenschaft in ihrem Machtbereich alle Wirkkraft, und die Propagandaoffensive nach dem Westen scheitert.“ Abschließend urteilte der Autor, dass die „Flucht in den Westen“ für die Intellektuellen keine „ideale Lösung“ sei, „denn einmal ist die Bundesrepublik gar nicht in der Lage, allen mitteldeutschen Intellektuellen eine Existenz zu bieten, und außerdem wäre es höchst bedenklich, die siebzehn Millionen Menschen in der Zone ihrer pädagogischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und technischen Betreuung zu berauben“60.
Auch wenn die beiden vorgestellten Texte aus heutiger Sicht nicht frei sind von Entrüstungspathos und gelegentlich melodramatisch hinterlegter Polemik bleibt der Informationsgehalt und ein Bemühen um eine differenzierte Sichtweise unverkennbar.
1956 publizierte APuZ acht Beiträge zum deutschen Kommunismus, unter denen die bereits erwähnte regierungsoffiziöse Reaktion auf das KPD-Verbot aus dem Rahmen fällt. In den meisten Texten ist keineswegs eine kämpferisch-propagandistische Sicht dominant, sondern das Angebot ist thematisch und methodisch ebenso vielfältig
gestaltet wie es durch unterschiedliche Darstellungsformen gekennzeichnet ist. So erschien im März 1956 ein anonymer Beitrag ‚Die Bilanz des Kommunismus in der Sowjetzone‘61, der das „nur für einen kleinen Kreis bestimmte stenographische Protokoll“ des XXV. ZK-Plenums der SED in umfangreichen Auszügen auf insgesamt 16 Seiten
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59 Vgl. APuZ, B 47/55, S. 709–720.
60 Zitate ebenda, S. 709, 712 u. 719. Siehe auch Rühle: Wandlungen der kommunistische Kulturpolitik, in: APuZ, B 7/57, S. 99–114, über die Entwicklung in der Sowjetzone S. 109–112. Für die damalige Zeit ist sein Hinweis interessant, dass für die DDR wegen der bundesdeutschen Systemkonkurrenz eine Liberalisierung kaum möglich sei: „Eine Milderung des Zwangssystems […] würde in Mitteldeutschland sehr schnell auf eine Liquidation des kommunistischen Regimes überhaupt hinauslaufen“ (S. 109).

[138 Rüdiger Thomas]

„kommentarlos, denn sie sprechen für sich selbst“ enthielt, darunter das Grundsatzreferat und das Schlusswort Walter Ulbrichts, und neben zahlreichen weiteren Beitragsauszügen auch ein Statement des in die DDR geflüchteten KPD-Vorsitzenden Max Reimann. Auf diesem Plenum kamen aktuelle Probleme der SED-Politik deutlich zur Sprache. Gleichzeitig trat die Bundesrepublik als erfolgreicher Konkurrent in den Blick. So konstatierte Ulbricht: „Es ist eine Tatsache, daß die westdeutsche Wirtschaft 1954 einen Produktionszuwachs von 12% hatte und in der ersten Hälfte 1955 von 16,5%. Die Ausrüstungen der westdeutschen Großbetriebe wurden zu annähernd 70% erneuert. Man kann sagen, daß von allen kapitalistischen Ländern Westeuropas in Westdeutschland am raschesten die Einführung neuer Technik erfolgte.“ Die kritische Lagebeurteilung umfasste nahezu alle Bereiche: Republikflucht der Jugend, „Pessimismus über die Fragen des Aufbaus des Sozialismus“ bei der Intelligenz, mangelnde Arbeitsmoral, Probleme bei der Materialversorgung in der Industrie, Schwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung, das „ungenügend entwickelte sozialistische Bewußtsein bei einem großen Teil unserer Funktionäre“ (Otto Grotewohl). In Bezug auf die Bundesrepublik forderte Ulbricht, „daß wir mit Delegationseinladungen usw. in größerem Maßstab die Gewerkschaftler in Westdeutschland beeinflussen. […] Wenn es uns gelingt, ist das eine große Sache und nach unserer Meinung muß es gelingen.“62
Im Schlusskommentar forderte der namentlich nicht genannte Verfasser, dass es „die nächste Aufgabe aller freiheitlichen Kräfte in Westdeutschland“ sei, „diese großangelegte Offensive erfolgreich abzuwehren“. Darüber hinaus müssten in einer „breiten Kampagne politischer Aufklärung auch die letzten Illusionen über den antisozialen Charakter des totalitären Systems zerstört werden“63. Der Beitrag ist als ein politisches Signal zu deuten, dass auch der Westen effiziente geheimdienstliche Aufklärung praktiziert.
Er ist ein spektakuläres Informationsangebot, das westdeutsches Selbstbewusstsein stärken, Aufmerksamkeit gegenüber kommunistischen Einflussversuchen wecken und zugleich eine Irritation beim politischen Gegner auslösen soll. Damit knüpft dieser Text an die Dokumentationspraxis des ‚SBZ-Archiv‘ an64.
________________________________________________                                                                                          61 Vgl. APuZ, B 12/56, S. 189–207.
62 Ebenda, S. 191 u. 207. Im folgenden Jahr erschien ein weiterer Beitrag unter anderem mit einer Dokumentation des Schlussworts von Walter Ulbricht auf dem XV. ZK-Plenum vom 26. 7. 1953 und der sogenannten Harich Plattform, in der eine Reform der SED von innen und eine neue Haltung gegenüber der SPD als Bedingung für eine Überwindung der Spaltung Deutschlands gefordert wurde. Nachdem Harich dieses Papier, für das er eine Publikation in der SED-Theoriezeitschrift ‚Einheit‘ anstrebte, dem sowjetischen Botschafter Puschkin übergeben hatte, wurde er am 29. 11. 1956 verhaftet und im März 1957 wegen „Bildung einer konspirativen staatsfeindlichen Gruppe“ zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Vgl. Anonym:
Die Opposition in der Sowjetzone am 17. Juni 1953 und heute, in: APuZ, B 23/57, S. 361–370.
63 APuZ B 12/56, S. 207.
64 Das ‚SBZ-Archiv‘ erschien im Auftrag und mit Finanzierung des BMG seit April 1952 zweimal monatlich. „Eigentlich sollte die Zeitschrift objektive Grundlagen für eine fundierte Beurteilung der Verhältnisse in der ‚Zone‘ vermitteln. Aber zunächst standen Anklage, Aufklärung und politische Mobilisierung im Vordergrund; getreu dem Motto, das auf der Titelseite jedes Heftes abgedruckt war: „Besinnt euch auf eure Kraft, der Westen ist stärker!“ Spittmann- Rühle, Drei Jahrzehnte Deutschland Archiv, S. 303.

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 139]

Besonders aufschlussreich sind zwei Beiträge von Otto Heinrich von der Gablentz und Helmut Thielicke, die im folgenden Monat die Dokumentation des XXV. ZK-Plenums dramaturgisch geschickt kontrastierten und sich systemvergleichend den Auswirkungen der SED-Herrschaft auf die ostdeutsche Bevölkerung widmeten 65.
Der Politikwissenschaftler von der Gablentz verglich die politische, wirtschaftliche und geistige Struktur von zwei völlig verschieden Ordnungssystemen: „Im Westen ein Volk, das der politischen Erziehung bedarf, um die Chancen der politischen Aktivität zu nutzen. Im Osten ein durch und durch politisch denkendes Volk, dem die Aktivität versagt ist.“ So ergebe sich für das Projekt der Wiedervereinigung eine herausfordernde Ausgangslage: „Die Wiedervereinigung ist nicht umsonst, sie wird ein größeres politisches Risiko einschließen, als es der einfache Anschluß an die Westmächte heute darstellt. Sie wird ein nicht unerhebliches wirtschaftliches Risiko einschließen und organisatorisch Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Sie schließt auch ein geistiges Risiko ein.“66 Der Theologieprofessor Thielicke erkannte in Ost und West das Vorherrschen von zwei divergierenden materialistischen Leitbildern, im Westen eine „metaphysische Aushöhlung des Abendlandes“, im Osten den materialistischen Marxismus-Leninismus. Selbstkritisch gewendet fragte Thielicke, sollten die Bundesdeutschen nicht zu „gewissen Abstrichen bereit sein, wo wir mit Menschen einer Welt zusammengeschlossen werden, deren sozialer Wille sich in einer anderen Gesellschaftsordnung ausgeformt hat, und zwar in einer Ordnung, die auch ihre positiven Elemente hat und die jedenfalls nicht wegen ihres zweifellos vorhandenen ideologischen Mißbrauchs a limine zu verwerfen wäre.“67 Beide Texte zeigten Respekt und Empathie für die Menschen in der DDR und nahmen den ursprünglichen Kern des Marxismus ernst, der sich in der propagierten Ideologie des Marxismus-Leninismus verbarg, „und diese Ideologie ist nicht klein und dumm, wie es die nationalsozialistische war, sondern sie beruft sich immerhin auf eine der größten Geister des 19. Jahrhunderts“ 68.
Dass sich die Redaktion von APuZ auch im Zeitrahmen der politisch-juristischen Bekämpfung des Kommunismus in der Bundesrepublik einem diskursiven Anspruch nicht gänzlich verweigerte, zeigte der Vorgang um einen Beitrag des antikommunistisch aktiven Publizisten Ernest J. Salter. Sein Text ‚Moskau – Bonn – Pankow. Tendenzen der sowjetischen Außenpolitik‘69 bezog sich auf einen Artikel des prominenten, in Moskau lebenden ungarischen Ökonomen Eugen Varga, der im Oktober 1954 in der Moskauer Wochenschrift ‚Nowaja wremja‘ für die sowjetische Koexistenzpolitik geworben hatte. In alarmistischem Tonfall warnte Salter vor einer „Zangenbewegung gegen den zu vernichtenden Gegner“ und hob die Gefahren der kurz zuvor mit der Sowjetunion aufgenommenen diplomatischen Beziehungen hervor: „Während die diplomatischen Beziehungen der Sowjetunion mit der Bundesrepublik Veränderungen in der Führungsschicht der Bundesrepublik herbeizuführen bestimmt sind, versucht der deutsche Kommunismus in Betrieben,Gewerkschaften und Parteien,unter Intellektuellen, Arbeitern und Geschäftsleuten
________________________________________________                                                                                         65 Vgl. Gablentz: Die beiden Deutschland, in: APuZ, B 13/56, S. 209–213; Thielicke: Was sagen wir den jungen Kommunisten am Tage X?, in: APuZ, B 16/56, S. 249–254.
66 Gablentz, Die beiden Deutschland, S. 211 und 213.
67 Thielicke, Was sagen wir, S. 251 und 250.
68 Gablentz, Die beiden Deutschland, S. 211.
69 Vgl. APuZ, B 4/56, S. 58–64.

[140 Rüdiger Thomas]

Voraussetzungen für die direkte Aktion zu schaffen.“70 Es scheint, als ob Varga nur als Vorwand für Salter diente, um die Debatte im BVerfG über die Wiedervereinigungsziele der KPD, niedergelegt in ihrem ‚Programm der nationalen Wiedervereinigung‘, hintergründig zu kommentieren71.
Während die Propagandasprache dieses Textes irritiert, ist die Fortsetzungsgeschichte interessant. Unter dem Rubrum ‚Geschichte und Politik‘ druckte APuZ eine in der Leipziger Zeitschrift ‚Neue Zeit‘ auf Salters rhetorische Attacke erschienene Replik Vargas, der „als der führende Wirtschaftsexperte des Weltkommunismus“ Vorgestellt wurde72. Es folgte eine abschließende Entgegnung Salters, in der er Varga immerhin „theoretische Intelligenz“ attestierte73 und einen moderateren Tonfall wählte.
Obwohl die beiden Protagonisten gezielt aneinander vorbeiredeten, zeigte die  Diktion Salters in seinen beiden Stellungnahmen den Unterschied Zwischen bloßer antikommunistischer Polemik und dem Versuch einer argumentativen Auseinandersetzung auf. Auch wenn diese ohne Annäherung blieb, hatte APuZ mit diesem Experiment eine Eigenständigkeit gezeigt, die seinerzeit ungewöhnlich war.
Dass sich nach dem KPD-Verbot, das auch die SPD befürwortet hatte, der Antagonismus der politischen Konkurrenten abschwächte, zeigen Beiträge in APuZ, die aus dem Ostbüro der SPD hervorgingen. Im Herbst 1957 konnte Stephan Thomas mit seiner weitgehend dokumentarisch hinterlegten Analyse zum Verhältnis von ‚Sozialdemokratie und Kommunismus‘, die von Rosa Luxemburg bis zur aktuellen Konfrontation im geteilten Deutschland einen weiten Bogen spannte74, besondere Aufmerksamkeit hervorrufen. Seinem Beitrag stellte der als ‚Leiter der Ostabteilung beim Parteivorstand der SPD‘ vorgestellte Autor ein Zitat von Kurt Schumacher (SPD) vom 6. Oktober 1947 voran: „Der Staatsfeind des Kommunismus ist die Sozialdemokratie, gegen den die Nachfolgerin der Komintern alle Kräfte mobilisiert. Von dem Ausgang dieses Kampfes hängt die Möglichkeit der Welteroberung durch den Kommunismus ab.“ Offensiv setzte sich Thomas mit der Polemik der SED gegen das Ostbüro der SPD, „d. h. der sozialdemokratischen Widerstandsarbeit in der Zone“, auseinander.
Man kann diesen Text auch als politisches Angebot für eine ideologische große Koalition nach dem KPD-Verbot in der Bundesrepublik deuten, denn der Leiter des Ostbüros notierte am Ende seiner Studie zu einem erwünschten Wandel im kommunistischen Weltsystem: „Dazu kann es nur kommen, wenn die permanente Wachsamkeit und die unabdingbare, offensive, ideologisch-politische Auseinandersetzung mit den reaktionären Ideen des Kommunismus so lange wirksam bleiben, bis die sowjetische Führung den illusionären Gehalt ihrer Eroberungspläne erkannt hat.“75
Wie eine Bestätigung zur Effektivität der Aktivitäten des Ostbüros publizierte APuZ am Jahresende 1957 anonym die „Enthüllung eines Geheimprotokolls“ des 33. ZK-Plenums (Oktober 1957) der SED in kommentierten
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70 Zitate in: ebenda, S. 63 und 62.
71 Vgl. dazu im Urteil: Pfeiffer/Strickert, KPD-Prozeß, Bd. 3, S. 672–738.
72 Antwort an Herrn Ernest Salter, in: APuZ, B 24/56, S. 365–366, hier S. 366.
73 Antwort an Herrn Eugen Varga, in: ebenda, 366–369, hier S. 369.
74 Abgedruckt in: APuZ, B 45/57, S. 753–773.
75 Thomas, B 45/57, S. 767 und 772.

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 141]

ausführlichen Auszügen76. Es gab Aufschluss über die Absicht von Normerhöhungen, Preissteigerungen, verschärfte Kollektivierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft, Probleme mit der Jugend und der Intelligenz, aber vor allem auch über Konflikte innerhalb der SED und die „Zersetzung der Parteikader“. Der anonyme Schlusskommentar lautete: „Mit einer nicht zu überbietenden Klarheit hat die Diskussion des 33. Plenums das Spannungsfeld aufgerissen, das die SED-Politik kennzeichnet. Auf der einen Seite zwingt die schwierige Wirtschaftslage, durch radikale und harte Maßnahmen, durch Konsumverzicht und erzwungene Mehrleistungen größere Rückschläge und Zusammenbrüche aufzufangen. Diese Maßnahmen verschärfen jedoch auf der andere Seite den politischen Druck von unten, der nicht ohne Einwirkung auf die Partei und ihre Funktionäre bleibt und die Zersetzung vorantreibt.“77
Der Anteil der Beiträge zur geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Kommunismus, die in APuZ veröffentlicht wurden, erreichte 1957 mit rund 60 Prozent einen Höchststand78. Dazu trug wesentlich der Vorabdruck aller Beiträge aus dem Anfang 1958 als Buchausgabe erschienenen ‚Handbuch des Weltkommunismus‘79 bei, das die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem KPD-Prozess und dem  damit verbundenen Kontakt zu Bocheński80 maßgeblich gefördert und 1958 durch kostenlose Buchverteilung zusätzlich verbreitet hat81. An dem aufwendig gestalteten, von Joseph M. Bocheński und Gerhart Niemeyer herausgegebenen Handbuch haben 15 international renommierte Kommunismusforscher wie David J. Dallin, Walter Kolarz und Karl A. Wittfogel, – jedoch kein einziger deutscher Autor – mitgewirkt.
Der Titel des Werkes ist allerdings missverständlich, handelt es sich doch um eine Darstellung, die sehr pointiert die ideologische Programmatik akzentuiert und überwiegend auf die Sowjetunion fokussiert bleibt, während darin die Analyse konkreter Entwicklungsprozesse im kommunistischen Machtbereich weitgehend ausgeblendet wird.
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76 Anonym: Das 33. Plenum des Zentralkomitees der SED, in: APuZ, B 49/57,          S. 837–851.
77 Ebenda, S. 851.
78 Der Anteil der ‚APuZ-Ausgaben‘, die Beiträge zur Auseinandersetzung mit dem Kommunismus und zum Ost-West-Konflikt enthielten, stieg in den ersten fünf Jahren von 25 Prozent (1954) auf 45 Prozent (1956) und erreichte 1958 50 Prozent, bevor er bis 1963 auf rund ein Drittel zurückging. Häufigste Autoren hierzu waren im ersten Jahrzehnt bis einschließlich 1963 (Fortsetzungen und Vorabdrucke wurden als ein Beitrag gezählt): Joseph M. Bocheński, John Foster Dulles, Henry Kissinger (je sieben); Walter Grottian (sechs); Iring Fetscher, George Kennan, Wolfgang Leonhard, Richard Löwenthal, Boris Meissner, Günther Nollau, Georg Stadtmüller (je fünf).
79 Der Abdruck erfolgte zwischen Juli (B 25/57) und Oktober (B 40/57) in zehn ‚APuZ-Ausgaben‘, verschiedene Beiträge waren gegenüber der Buchfassung geringfügig gekürzt. Dieses außergewöhnliche Verfahren für ein Periodikum erklärt sich wohl auch aus dem Umstand, dass Werner Maibaum, 1956 wissenschaftlicher Mitarbeiter Bocheńskis für das ‚Handbuch‘, 1957 die Redaktion von ‚APuZ‘ übernommen hat.
80 Bocheńskis Idee für das Handbuch ist offensichtlich eine direkte Reaktion auf sein Gutachten im KPD-Prozess. Aufschlussreich ist, dass im Vorwort des ‚Handbuchs‘ zwar auf finanzielle Unterstützung aus den USA hingewiesen wird, aber die Alimentierung von deutscher Seite unerwähnt bleibt.
81 Das Werk wurde in einer Gesamtauflage von 19 592 Exemplaren gedruckt, davon hat die BZH eine Kommissionsauflage von 12 500 Exemplaren garantiert, von der 4000 Exemplare in einer Lehreraktion, zusätzlich 2680 an Religionslehrer verteilt und 4565 verkauft wurden. Vgl. Tätigkeitsbericht der Bundeszentrale für Heimatdienst für das Rechnungsjahr 1958/59 (1. 4. 58–31. 3. 59), Bonn, 13. 1. 1960, S. 6.

[142 Rüdiger Thomas]

Nur gelegentlich werden in dem Buch auch andere kommunistisch regierte Staaten einbezogen, während die DDR völlig außer Betracht bleibt. Die Zielsetzung dieser Publikation wurde von den Herausgebern in ihrem Vorwort umrissen: „Bisher fehlte ein relativ kurzes, allen Gebildeten verständliches Werk, das eine zuverlässige Darstellung der wichtigsten Aspekte des Kommunismus mit Belegen aus den Quellen und aus erstklassiger Literatur enthielte“82. Die Publikation des Handbuchs unterstreicht, dass Bocheński seit seiner Begegnung mit Ritter von Lex im Zusammenhang mit dem KPD-Prozess zu einer wichtigen Einflusspersönlichkeit im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus geworden war. Bereits am 11. Juni 1955 teilte er dem Staatssekretär seine ernste Besorgnis „über die allgemeine Lage auf der Front des geistigen Kampfes mit“ und erklärte: „Es besteht also meines Erachtens die dringliche Notwendigkeit, einerseits die Abwehr – und möglicherweise sogar den Angriff – auf geistiger Ebene bedeutend zu intensivieren“. Fasziniert vom Gedanken einer „Eliteschulung“ äußerte von Lex in einer hausinternen Anregung, man könne „an eine vom Bund zu errichtende Akademie denken, als deren Leiter sich kaum eine bessere Kraft finden ließe als Professor Bochenski“ 83.
Das ‚Handbuch des Weltkommunismus‘ ist das sichtbare Resultat seines Zusammenwirkens mit dem Staatssekretär; die wichtigste Konsequenz war aber im November 1957 die Gründung des Ostkollegs der Bundeszentrale für Heimatdienst. Seit Anfang 1956 wurden konkurrierende und widerspruchsvolle Initiativen unternommen, die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus durch die Einrichtung einer Akademie zu institutionalisieren, die vorrangig eine ‚Elitenschulung‘ nach dem Prinzip der Multiplikatorenqualifizierung intendierte84. In einem experimentellen Wirrwarr konnte sich schließlich die BZH die Zuständigkeit für dieses Projekt sichern. Ein junger Berliner Spranger-Schüler, der Professor für Philosophie und Soziologie an der Freien Universität Berlin, Hans-Joachim Lieber, legte schließlich im August 1957 dem BMI ein Memorandum vor, in dem das Ostkolleg als eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung zur geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Kommunismus konzipiert wurde85. Wie groß die Unterschiede waren, die ursprünglich zwischen den Erwartungen des Innenministers und den Vorstellungen des wissenschaftlichen Direktoriums des Ostkollegs bestanden, ließ die Eröffnungsveranstaltung des Ostkollegs der Bundeszentrale für Heimatdienst erkennen, die am 22. November 1957 in Köln stattfand. In seiner Eröffnungsrede machte Gerhard Schröder deutlich, dass er die Aufgabe des Ostkollegs auf die ideologische Auseinandersetzung fokussieren wollte: „Es geht hier nicht um den machtpolitischen Gegensatz zwischen Ost und West. Hier geht es allein um die ideologische Auseinandersetzung. Sie ist uns aufgezwungen,

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82 Bocheński/Niemeyer, Handbuch des Weltkommunismus, S. V [Hervorhebung im Original].
83 Maibaum, Ostkolleg der Bundeszentrale für Heimatdienst, S. 11.
84 Vgl. dazu grundlegend ebenda, S. 13–60. Irrtümlich nahm Maibaum an, dass Otto Lenz an dieser Entwicklung noch als Staatssekretär im BKA involviert war, die er bereits im Herbst 1953 verlassen hatte. Die Hauptrolle im Entscheidungsprozess spielte jedoch Ritter von Lex.
Eine ausführliche Darstellung der Vorgeschichte der OK-Gründung mit starker Überakzentuierung auf die antikommunistischen Aktivitäten Gerhard von Mendes, die aber für die Profilierung des Ostkollegs folgenlos blieben, findet sich bei Hentges, Staat und politische Bildung, S. 341–429, zu von Mende insbesondere S. 373 ff.
85 Zum Memorandum vgl. Hentges, Staat und politische Bildung, S. 420 f.

[Der deutsche Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst 143]

weil die östliche Heilslehre mit der Herrschsucht und dem Eroberungswillen einer fanatischen Prophetie auftritt – als der einzig wahre Glauben, der alles seiner Pseudo-Wahrheit unterwerfen will.“86 Der Entwurf der Studienleitung des Ostkollegs legte fest: „Das Ostkolleg ist eine Einrichtung der politischen Bildung und hat eine doppelte Aufgabe. Durch Vorträge wissenschaftlich ausgewiesener Sachkenner des In- und Auslandes bietet es eine systematische Unterrichtung über die ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Gegenwartsprobleme Osteuropas und der Sowjetunion. In offener Diskussion […] soll den Teilnehmern der Studientagungen eine eigene Urteilsbildung ermöglicht werden, um die erarbeiteten Einsichten für die geistige Auseinandersetzung mit dem Sowjetkommunismus und seinen Auswirkungen fruchtbar zu machen – unter Besinnung auf Idee und Wirklichkeit der Freien Welt.“87
Dass es im Ostkolleg von Anfang an gelungen ist, diese Auseinandersetzung in deutlicher Abkehr von den Vorstellungen des Ministers auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen, ist ohne die Einsicht des Staatssekretärs Ritter von Lex kaum vorstellbar, der sich schließlich davon überzeugen ließ, die Programmgestaltung und Referentenauswahl im Ostkolleg der BZH in die autonome Verantwortung eines wissenschaftlichen Direktoriums zu legen88. In diesem Gremium repräsentierten paradigmatisch Bocheński und Lieber die Pluralität einer Kommunismusforschung auf wissenschaftlicher Grundlage: Bocheński als Gutachter der Bundesregierung im KPD-Prozess und als führender westlicher Sowjetologe, Lieber als der Herausgeber einer bundesdeutschen Marx-Werkausgabe, die seit 1960 erscheint89. Diese Entwicklung konnte 1956 kaum erwartet werden, doch belegt sie die Überzeugungskraft des Arguments in einer Periode, die sich zu oft durch die Suggestion der Propaganda verführen ließ.
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86 Das Parlament, 47/1957, S. 16.
87 BAK, B 168/772. Zitiert nach: Maibaum, Ostkolleg der Bundeszentrale für Heimatdienst, S. 93
88 Vgl. BMI, Erlass über die Errichtung des Ostkollegs der Bundeszentrale für Heimatdienst vom 28. 11. 1957 (Z9 -09 150 – 950857).
89 Zur frühen Arbeitsphase des Ostkollegs bilanzierend Thomas, Antikommunismus zwischen Wissenschaft und politischer Bildung,                S. 290–293.
Quelle: Zur Auseinandersetzung mit dem deutschen Kommunismus in der Bundeszentrale für Heimatdienst. Eine kritische Sondierung im Umfeld des KPD-Verbots. In: Stefan Creuzberger/Dierk Hoffmann (Hrsg.): „Geistige Gefahr“ und „Immunisierung der Gesellschaft“. Antikommunismus und politische Kultur in der frühen Bundesrepublik. München: Oldenbourg 2014, S. 123-143.

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